Grundsätze für eine hindernisfreie Wohnung

Die Ansprüche an Wohnungsgrösse und Komfort sind heute allgemein hoch. Ausreichende Durchgangsbreiten und grosszügige Bewegungsflächen sind deshalb vor allem eine Frage der Planung. Beim Neubau aber auch bei jedem Umbau und jeder anstehenden Bauarbeit, Sanierung und Modernisierung sollten deshalb die Möglichkeiten der Anpassbarkeit neu geprüft werden. Schrittweiser Abbau von Hindernissen ist besser als gar keiner, und je früher Massnahmen getroffen werden, umso länger können sie in Form von erhöhter Wohnqualität genutzt werden.

Die unten stehenden Angaben beziehen sich auf in der Schweiz gültige Normen. Weiterführende Informationen für Deutschland, Österreich und die Schweiz finden Sie hier.

Bei der Gestaltung einer hindernisfreien Wohnung geht es vorallem darum Stufen und enge Bewegungsräume zu vermeiden.

Stufen und Schwellen eliminieren (vertikale Barrieren)

  • Schwellen, Stufen, Absätze und Niveaudifferenzen maximal 2.5 cm hoch (wenn möglich schwellenlose Ausführung)
  • Rampensteigung maximal 6%, Ruhepodest nach 6 m Länge
  • Harte, gleichmässige, ebene und gleitsichere Bodenbeläge, Quergefälle maximal 2%
  • Autozufahrt, wenn möglich bis zum Hauseingang
  • Treppen ausserhalb der Wohnung mit mindestens 1.20 m lichter Laufbreite, innerhalb der
  • Wohnung mit mindestens 1.00 m lichter Laufbreite (Einbaumöglichkeit Treppenlift)
  • Hauptwohngeschoss inklusive Zugang und Ausgang in den Garten ohne Niveaudifferenz

Schaffen von ausreichenden Durchgangsbreiten (horizontale Schranken)

  • Türen und Durchgänge mit mindestens 80 cm lichter Durchgangsbreite
  • Freifläche von mindestens 60 cm Breite neben dem Schwenkbereich der Tür
  • Wege, Flure, Korridore mit mindestens 1.20 m lichter Laufbreite

Schaffen von ausreichenden Bewegungsflächen (räumliche Hindernisse)

  • Minimale Drehflächen zwischen Raumabschlüssen, Einbauten und Möblierung:
    90°: 1.40 m x 1.40 m
    180°: 1.40 m x 1.70 m
  • Minimale Raumgrössen in Nasszellen:
    Separates WC: 1.65 m x 1.80 m
    Dusche / WC: 1.80 m x 1.80 m
  • Nasszellen mit bodenbündiger Dusche vorsehen
  • Nutzungsneutrale Räume planen:
    Mindestens 2, besser 3 Räume mit einer Fläche von mindestens 3.00 m x 4.20 m (besser 3.60 m x 4.20 m)
  • Küche so gestalten, dass eine spätere Unterfahrbarkeit des primären Arbeitsbereichs (Spüle, Kochen) mit Rollstuhl möglich ist

Bedienelemente, Beleuchtung und Kontrast

  • Bedienelemente müssen auf einer Höhe von 0.80 m bis 1.10 m angebracht sein
  • Genügend Leerrohre einziehen für die Automation von Türen, Fenstertüren, Storen, eventuell Gegensprechanlagen
  • Ausreichende, blendfreie Beleuchtung und gute Kontraste bei der Materialwahl

Angaben von Felix Schärer, Architekt FH, Bereichsleiter des Zentrums für hindernisfreies Bauen, einer Abteilung der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung. Das Zentrum für hindernisfreies Bauen ist eine vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) anerkannte, private Fachstelle für individuelle Beratung, Planung und Realisierung von hindernisfreiem Wohnraum.


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