Hausteilung in zwei übereinanderliegende Wohnungen
Ausgangslage
Die Bauherrschaft hatte das Haus gebaut, als ihre Kinder klein waren. Die Baulandpreise waren damals günstig, das Grundstück daher umso grösser. Nach dem Auszug der Kinder und dem Austritt aus dem Berufsleben wünschten die Eltern mehr Zeit im Süden in ihrem Zweitwohnsitz zu verbringen. Das Einfamilienhaus mit grossem Garten wurde mehr und mehr zur Belastung.
Als die Tochter und der Schwiegersohn mit ihren zwei kleinen Kindern in der gleichen Kleinstadt eine familienfreundliche Wohnung suchten, machten die Eltern den Vorschlag, die Baureserve auf dem Grundstück für eine neue Familienwohnung zu nutzen. Der schöne Garten sollte aber möglichst unverbaut als Spielwiese und Nutzgarten erhalten bleiben.
Lösung
Das Einfamilienhaus wurde in 2 übereinanderliegende Wohnungen geteilt. Durch die Hausteilung fehlte den Eltern im Erdgeschoss ein Schlafzimmer. Anstatt den fehlenden Raum anzubauen, wurde die im Hausinnern liegende Garage isoliert und zum Wohnen ausgebaut.
Die neue Familienwohnung wurde ins Obergeschoss gelegt und als 2‑stöckige Maisonnette-Wohnung ausgestaltet. Dazu wurde das alte Dach abgetragen und ein neues Geschoss aufgebaut. Die Wohnung im Obergeschoss wird von der Strasse her separat über eine neue Aussentreppe erschlossen. Diese definiert gleichzeitig im Erdgeschoss einen teilweise überdeckten Eingangshof. Es wurde bewusst auf eine gemeinsame Erschliessung sowie direkte Verbindung zwischen den Wohnungen verzichtet: Beiden Wohnparteien war es wichtig die Privatsphäre zu bewahren.